4. 4.1. Der Rekurrent hat in der Steuerperiode 2019 ein neues Geschäftsfahrzeug erworben. Gemäss den Ausführungen des Rekurrenten im Veranlagungsverfahren (Schreiben vom 16. Mai 2021) habe die Rekurrentin den Kaufpreis des Fahrzeuges von CHF 43'750.00 am 23. Oktober 2019 bezahlt. Die erste Überweisung von CHF 15'000.00 zulasten des Einzelunternehmens sei am 11. November 2019 vom Geschäftskonto auf das Konto Auto (bbb) erfolgt. F._____ habe den Betrag von CHF 13'750.00 am 28. November 2019 fälschlicherweise auf das Konto der Rekurrentin statt auf das Konto Auto überwiesen. Das Einzelunternehmen habe F._____ den Betrag von CHF 13'750.00 am 11. Dezember 2019 zurücküberwiesen.