3.2. In der Veranlagung vom 20. Juli 2021 hat die Steuerkommission Q._____ den Einkünften aus selbständiger Nebenerwerbstätigkeit des Rekurrenten CHF 28'750.00 aus nicht anerkanntem geschäftlichem Aufwand "Fahrzeugkauf" hinzugerechnet. Damit wurde der vom Rekurrenten deklarierte Verlust aus selbständiger Nebenerwerbstätigkeit von CHF 1'838.00 zu einem Gewinn von CHF 26'912.00. Gegen diese Aufrechnung, bzw. gegen die Höhe dieser Aufrechnung richtet sich der Rekurs. Sie ist im Folgenden zu prüfen. -4-