3. Mit Entscheid vom 29. November 2021 wies die Steuerkommission Q._____ die Einsprache ab. 4. Den Einspracheentscheid vom 29. November 2021 (offensichtlich vordatiert / Zustellung am 25. November 2021) hat A._____ mit Rekurs vom 23. Dezember 2021 an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergezogen. Er stellt den Antrag, das steuerbare Einkommen 2019 sei um CHF 15'000.00 zu reduzieren. Auf die Begründung wird, soweit für den Entscheid erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 5. Das Gemeindesteueramt Q._____ und das Kantonale Steueramt beantragen die Abweisung des Rekurses. 6. A._____ hat eine Replik erstattet.