1. Mit Verfügung vom 20. Juli 2021 wurden A._____ und B._____ von der Steuerkommission Q._____ für die Kantons- und Gemeindesteuern 2019 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 29'900.00 und zu einem steuerbaren Vermögen von CHF 70'000.00 veranlagt. Dabei wurden den Einkünften aus selbständiger Nebenerwerbstätigkeit CHF 28'750.00 aus nicht anerkanntem geschäftlichem Aufwand "Fahrzeugkauf" hinzugerechnet. 2. Gegen die Verfügung vom 20. Juli 2021 erhob A._____ mit Schreiben vom 19. August 2021 Einsprache. Er stellte den Antrag, die Aufrechnung von CHF 28'750.00 für den Fahrzeugkauf sei um CHF 15'000.00 auf CHF 13'750.00 zu senken.