12. 12.1. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Aufrechnung betreffend der übersetzten Pauschalspesen, der Akquisitions- und Reisespesen sowie der nicht verbuchten Mieten zu Recht erfolgt ist. Die Aufrechnung der übersetzten Zinszahlungen ist von CHF 34'359.00 auf auf CHF 16'650.00 zu reduzieren. 12.2. Aufgrund der Reduktion der Aufrechnungen ist die Steuerrückstellung anzupassen und von CHF 17'300.00 auf CHF 13'000.00 herabzusetzen.