10.7. Es ist festzuhalten, dass genügende Indizien vorhanden sind, welche mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit darauf hindeuten, dass ein Nahestehendenverhältnis zwischen der Rekurrentin und der C._____ besteht. Die Rekurrentin konnte die erhöhte Beweisanforderungen für Auslandszahlungen nicht erfüllen. Die Aufrechnung der übersetzten Zinszahlungen ist von CHF 34'359.00 auf CHF 16'650.00 zu reduzieren. 11. Da die Aufrechnung Erneuerungsfonds mit Rekurs nicht mehr bestritten wurde, erübrigen sich Ausführungen dazu, ebenso zum "stillschweigenden" Verzicht auf die Aufrechnung eines Privatanteils Autospesen.