Gemäss Ziff. 2.1 des RS EStV Zinsen beträgt der höchstens zulässige Zinssatz bis zu einem Kredit in der Höhe der ersten Hypothek (d.h. 2/3 des Verkehrswertes der Liegenschaft) 1 %, für den darüber liegenden Anteil (Rest) 1.75 %. Vorliegend ist nachgewiesen, dass die Rekurrentin für die Bankhypothek (1. Hypothek) einen um 0.64 % höheren Zins bezahlt hat, als den Zinssatz im RS - 27 -