10.5. 10.5.1. Die Rekurrentin macht weiter geltend, dass die vollständigen Zinszahlungen an die C._____ von CHF 52'500.00 als geschäftsmässig begründeter Aufwand anzuerkennen seien. Gemäss in Erwägung 4.3 zitierter bundesgerichtlicher Rechtsprechung sind für Auslandzahlungen erhöhte Beweisanforderungen und Auskunftspflichten zu erfüllen. Die C._____ als Darlehensgeberin und Empfängerin von Darlehenszinsen hat ihren Sitz in Land._____ und somit im Ausland. Vorliegend ist folglich zu prüfen, ob die erhöhten Beweisanforderungen von der Rekurrentin erfüllt wurden.