_) haben durchaus als ein Indiz für das Vorhandensein von gegenseitigen engen wirtschaftlichen und persönlichen Beziehungen. Zudem erscheint das Schreiben vom 8. November 2021 als nachkonstruiert. Aufgrund dessen, dass es von D._____ mitunterzeichnet wurde, wurde es von der Vorinstanz zu Recht als Gefälligkeitsschreiben qualifiziert. 10.3.6. Zum Vorbringen, wonach das Darlehen über CHF 1'500'000.00 ursprünglich von der N._____ AG, an welcher der Vater von F._____ wirtschaftlich berechtigt gewesen war, gewährt worden sei, reichte die Vorinstanz keine Nachweise ein. Es handelt sich daher um eine unbewiesene Behauptung.