Die C._____ sei keine der Rekurrentin nahestehende Person. Die C._____ habe schriftlich bestätigt, dass F._____ und die Rekurrentin weder wirtschaftlich berechtigt noch weisungsbefugt seien. Zudem habe die C._____ ein Schreiben vorgelegt, wonach ein L._____ selig seine Forderung gegen die Rekurrentin aus dem Projekt X._____ von CHF 1'500'000.00 auf die C._____ AG (recte: C._____) übertragen habe. 10.3. 10.3.1. Nebst der Zinsberechnung wurde von der Rekurrentin bestritten, dass es sich bei der C._____ um eine nahestehende Person handle. Folglich ist zu prüfen, ob zwischen der Rekurrentin und der C._____ ein Nahestehendenverhältnis besteht.