Der Vertreter gehe nicht weiter darauf ein, weshalb zur pragmatischen Errechnung eines Verkehrswerts der Liegenschaft mit 3.5 % hätte kapitalisiert werden sollen. Anzumerken sei, dass vorliegend eine erhebliche Teilfinanzierung der Liegenschaft durch die C._____ zu 3.5 % erfolgt sei. Der gleiche Ansatz sei somit für die Kapitalisierung verwendet worden. Normalerweise erfolge eine solche Liegenschaftsbewertung zur Finanzierung mit einem Step-up von rund 2 %.