Gewinnsteuerwerte nachweisen müssen. Die Berechnung des KStA basiere korrekt auf dem RS EStV Zinsen. Gemäss Ziffer 2.1 sei für Liegenschaftskredite bis zu einem Kredit in der Höhe der ersten Hypothek 1 % (für Wohnbau und Landwirtschaft) und für den überschiessende Teil 1.75 % als geschäftsmässig begründeter Aufwand zum Abzug zuzulassen. Die Höchstsätze für Fremdfinanzierungen für übrige Liegenschaften würden 80 % betragen. Für die Berechnung der Limiten seien die Kredite sämtlicher Beteiligten und nahestehenden Personen zusammen zu zählen. Die Berechnungen seien entsprechend erfolgt.