9.6. Die Vorinstanz rechnete der Rekurrentin sieben nicht verbuchte Monatsmieten von insgesamt CHF 16'450.00 (7 x CHF 2'350.00) auf. Die Tilgung von zwei Monatsmieten von CHF 4'700.00 durch die K._____ GmbH hat die Vorinstanz nicht akzeptiert. Dies mit der Begründung, dass es sich bei der K._____ GmbH um eine nahestehende Person der Rekurrentin handelt. Dabei hat es die Vorinstanz unterlassen das behauptete Nahestehendenverhältnis belegmässig nachzuweisen. Der einfache Verweis auf Verrechnungen mit F._____ in den Vorperioden genügt nicht, auch wenn verschiedenen Indizien für das Bestehen eines Nahestehendenverhältnisses sprechen.