Gegenüber Dritten würde bei Mietzinsausständen umgehend vorgegangen. Dass auf eine zwangsweise Eintreibung verzichtet bzw. das Mietverhältnis trotz massiven Ausständen weitergeführt wurde, spricht klar dafür, dass es sich bei der Mieterschaft M._____ um eine nahestehende Person der Rekurrentin handelt. Einer Erfassung der ausstehenden Mietzinsen hätte gleichzeitig eine separate Wertberichtigung folgen müssen. Eine direkte Verrechnung der Forderung mit der Wertberichtigung kommt einer Abschreibung der Forderung gleich. Die Abschreibung von Forderungen gegenüber nahestehenden Personen führt jedoch zwingend zu einer Aufrechnung bei der juristischen Person (Dreieckstheorie).