9.5. Dem Vorbringen der Rekurrentin, wonach die Mietzinszahlungen stark gefährdet gewesen seien, ist aus mehreren Gründen zu widersprechen. Zum einen bestätigt die Rekurrentin mit der zweiten Version des Mieterspiegels selbst, dass die Mietzinsen bezahlt sind. Zum anderen sind Mietzinsausstände über mehrere Jahre sehr ungewöhnlich. Aus den eingereichten Mahnungen ergeben sich Mietzinsausstände zwischen CHF 42'300.00 und CHF 49'350.00. Dies entspricht Ausständen von rund eineinhalb Jahren. Gegenüber Dritten würde bei Mietzinsausständen umgehend vorgegangen.