9.3. Die Rekurrentin hat im Einspracheverfahren zwei verschiedene undatierte Versionen eines Mieterspiegels eingereicht. Der Version 1 ist zu entnehmen, dass die Mieten für Januar 2016 bis Juni 2016 offen sind (6 Monatsmieten). Wohingegen die Mieten Juli 2016 bis Dezember 2016 (6 Monatsmieten) als getilgt erfasst sind. In der Version 2 sind alle Mieten im Jahr 2016 mit dem Datum des Zahlungseingangs als getilgt vermerkt. Für die Monatsmiete Januar 2016 ist zusätzlich noch der Hinweis "K._____" vermerkt. Auffallend ist, dass die Diskrepanz beider Versionen gross ist: Während die erste Version sechs offene Mieten aufweist, sind gemäss