9.2. Gemäss den eingereichten Mieterspiegeln bestand zwischen der Mieterschaft M._____ und der Rekurrentin zwischen 2015 und 2019 ein Mietverhältnis (Mietgegenstand: Wohnung an der W-Strasse 6 in X._____; monatlicher Mietzins: CHF 2'350.00). Für das Jahr 2016 entstanden aus diesem Mietverhältnis folglich Forderungen der Rekurrentin gegenüber der Mieterschaft M._____ von insgesamt CHF 28'200.00 (12 x CHF 2'350.00). Unbestritten ist, dass die Mieterschaft M._____ fünf Monatsmieten beglichen hat. Dies ist auch aus der Buchhaltung der Rekurrentin zu entnehmen (vgl. Konto 3000 EG links M._____).