nung nicht verbuchter Mieten sei folglich aufzuheben. Die K._____ GmbH sei weder eine nahestehende Person, noch Mieterin der Rekurrentin. Es würden keinerlei Kapitalbeteiligungen oder dergleichen bestehen. Dies beweisen der Handelsregisterauszug der K._____ GmbH und eine Befragung ihrer Organe. Diese Beweise seien als Gegenbeweise jedoch nur anzutreten, wenn das KStA JP substantiierte Tatsachenbehauptungen, aus denen sich die Rechtsfolge, dass es sich bei der K._____ GmbH um eine nahestehende Person handle, aufstelle. Solche - 17 -