den Schluss zu, dass mit einer monatlichen Pauschalen von CHF 200.00 die Klein- und Kleinstspesen abgedeckt seien. An der Aufrechnung der übersetzten Pauschalspesen wurde im Einspracheentscheid und in der Vernehmlassung festgehalten. 7.2.2. Die Rekurrentin führte aus, die Vorinstanz wolle nur Pauschalspesen von CHF 84.00 pro Monat zulassen. Das sei für ein Unternehmen, welches in weiten Teilen der Schweiz tätig sei, völlig sachwidrig. Es halte keinem Drittvergleich stand. CHF 450.00 pro Monat seien bescheiden. Daher seien anstelle von CHF 1'000.00 CHF 5'400.00 pro Jahr als Pauschalspesen anzuerkennen.