7. 7.1. Die Rekurrentin verbuchte an F._____ entrichtete Pauschalspesen von CHF 7'800.00 (vgl. Lohnausweis vom 10. Januar 2017). Das KStA JP anerkannten davon bloss CHF 2'400.00 als Auslagenersatz und rechnete entsprechend CHF 5'400.00 als übersetzte Pauschalspesen auf. 7.2. 7.2.1. Bezüglich der Aufrechnung der Pauschalspesen (F._____) von CHF 5'400.00 hielt das KStA JP fest, die eingesehenen Belege (insbesondere monatliche Benzinrechnungen der H._____ AG, wo nicht täglich getankt, jedoch praktisch an jedem Arbeitstag eingekauft worden sei) liessen - 13 -