3. 3.1. Die Rekurrentin lässt verschiedene Verletzungen von Verfahrensrechten geltend machen, welche zu einer Rückweisung des Verfahrens an die Vorinstanz führen müssten. Sie bringt vor, die Vorinstanz habe ihre Begrün- dungs- und Substantiierungspflicht, den Kooperationsgrundsatz und das Akteneinsichtsrecht der Rekurrentin verletzt. Dementsprechend ist vorab auf diese formellen Aspekte einzugehen.