7. Den Einspracheentscheid vom 10. Dezember 2021 (am 15. Dezember 2021 zugestellt) hat die A._____ AG mit Rekurs vom 31. Januar 2022 (Postaufgabe am gleichen Tag) an das Spezialverwaltungsgericht vorbehältlich der interkantonalen Steuerausscheidung weiterziehen lassen: "Die angefochtene Verfügung sei aufzuheben und an die Vorinstanz zur Beachtung des rechtlichen Gehörs zurückzuweisen