"1. Die Veranlagung habe nach der Selbstdeklaration zu erfolgen. 2. Zudem seien, eventualiter, allfällige Aufrechnungen, wenn sie wider Erwarten begründet wären, die Steuern als Betriebsaufwand beim Kapital und beim Gewinn zu berücksichtigen. 3. Es sei eine Einspracheverhandlung durchzuführen." Auf die Begründung wird – soweit erforderlich – in den Erwägungen eingegangen. 3. Am 22. September 2021 fand eine Einspracheverhandlung statt. 4. 4.1. Mit Schreiben vom 22. Oktober 2021 teilte das KStA JP dem Vertreter der A._____ AG die neu ermittelten Faktoren mit (reformatio in peius) und gab ihm die Möglichkeit zur Stellungnahme.