1. Mit Verfügung vom 9. November 2020 wurde die A._____ AG vom Kantonalen Steueramt, Sektion juristische Personen (KStA JP), für die Kantonsund Gemeindesteuern 2016 zu einem steuerbaren Reingewinn von CHF 66'868.00 (Anteil Aargau: 100 %) und zu einem steuerbaren Eigenkapital von CHF 2'039'425.00 (Anteil Aargau: 76.312 %) veranlagt. Dabei wurden geldwerte Leistungen von insgesamt CHF 38'435.00 und nicht begründete Steuerrückstellungen von CHF 5'496.00 zum steuerbaren Reingewinn hinzugerechnet. 2. Gegen die Verfügung vom 9. November 2020 liess die A._____ AG mit Schreiben vom 3. Dezember 2020 Einsprache erheben. Sie liess folgende Anträge stellen: