5. Zusammenfassend hat der Rekurrent damit für das Jahr 2018 Anspruch auf einen Abzug der Berufsauslagen von CHF 2'709.00 (CHF 879.00 [Fahrtkosten] + CHF 30.00 [auswärtige Verpflegung] + CHF 1'000.00 [Pauschalabzug] + CHF 800.00 [Pauschalabzug Nebenerwerb 20 %]). 6. Im Ergebnis ist der Rekurs teilweise gutzuheissen. Das steuerbare Einkommen reduziert sich von CHF 69'518.00 um CHF 909.00 (CHF 2'709 ./. CHF 1'800.00) auf neu CHF 68'609.00 und beträgt gerundet CHF 68'600.00.