Am 5. Oktober 2018 sind zwei Termine eingetragen. Der erste um 08.00 Uhr im Büro in R._____ und der zweite um 10.00 Uhr im Büro in R._____. Aufgrund der Fahrtzeit von einer Stunde war es dem Rekurrenten auch an diesem Tag zuzumuten, sich zu Hause zu verpflegen. Am 15. November 2018 hatte der Rekurrent einen Termin um 13.00 Uhr im Büro in R._____ eingetragen. Wiederum war es dem Rekurrenten möglich, sein Mittagessen vorher zuhause einzunehmen, zumal an diesem Tag keine anderen Termine anstanden.