Somit ist der Rekurs in diesem Punkt teilweise gutzuheissen und es sind dem Rekurrenten Fahrtkosten im Umfang von gerundet CHF 879.00 (922 km x CHF 0.70) zu gewähren. 4.10. 4.10.1. Für das Steuerjahr 2018 betrug der volle Abzug für die Mehrkosten der auswärtigen Verpflegung CHF 15.00 pro Tag respektive CHF 3'200.00 im Jahr (Art. 3 BkV in Verbindung mit Art. 6 BkV und Anhang zur BkV).