4.3.2. Vorliegend gab der Rekurrent im Einspracheverfahren an, dass im Zeitraum vom 1. Juli 2018 bis 31. Dezember 2018 keine Mietzinse seitens der E._____ GmbH bezahlt worden seien (Schreiben vom 16. Juli 2021 der Tagemo Treuhand AG). Es ist davon auszugehen, dass kein Vermieter auf die Bezahlung der Mietzinse durch eine GmbH verzichten würde, weshalb der Schluss naheliegt, dass das Büro der GmbH und der Arbeitsort pro 2018 sich am Wohnort des Rekurrenten befunden haben.