2. 2.1. Der Rekurrent war im ersten Halbjahr 2018 selbständigerwerbend als Bauingenieur für die C._____, Q._____. Per tt.mm.2018 gründete er die E._____ GmbH, R._____, und war dort fortan in unselbständiger Erwerbstätigkeit als Bauingenieur angestellt. In der Steuererklärung 2018 deklarierte er Fahrtkosten für elf Arbeitstage von Q._____ nach R._____ (72 km à 2 Fahrten pro Tag, total 1'584 km) von CHF 1'109.00, sowie Mehrkosten der auswärtigen Verpflegung für 110 Arbeitstage à CHF 15.00 und elf Schichttage à CHF 15.00, insgesamt CHF 1'815.00. Weiter machte er den Pauschalabzug von 3 % von CHF 19'263.00 entsprechend CHF 1'000.00 geltend.