4. Den Einspracheentscheid vom 24. November 2021 (Zustellung nicht bekannt, Versand am 20. Dezember 2021) liess A._____ mit Rekurs vom 20. Januar 2022 (Postaufgabe am 21. Januar 2022) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen mit folgendem "Antrag Wir beantragen, im Namen unseres Mandanten, dass die Berufsauslagen für die Fahrspesen im Betrag von CHF 1'109.00 sowie die Verpflegungskosten in der Höhe von CHF 165.00 zum Abzug zuzulassen seien." Auf die Begründung wird, soweit für den Entscheid erforderlich, in den Erwägungen eingegangen.