2. Gegen die Verfügung vom 25. November 2020 hat A._____ mit Schreiben vom 23. Dezember 2020 Einsprache erhoben. Er stellte unter anderem den Antrag, die Berufsauslagen für die unselbständige Erwerbstätigkeit in der Höhe von CHF 1'109.00 für Fahrspesen und CHF 165.00 für Mehrkosten der auswärtigen Verpflegung seien zu gewähren. 3. Mit Entscheid vom 24. November 2021 hiess die Steuerkommission Q._____ die Einsprache teilweise gut und reduzierte das steuerbare Einkommen um CHF 377.00 auf CHF 69'518.00. Die geltend gemachten Fahrtkosten und Mehrkosten der auswärtigen Verpflegung wurden unverändert nicht zum Abzug zugelassen.