1. In teilweiser Gutheissung des Rekurses wird das satzbestimmende Einkommen auf CHF 105'415.00 festgesetzt. 2. Die Steuerkommission Q._____ wird angewiesen eine neue Steuerausscheidung vorzunehmen. 3. Die Rekurrentin hat die Kosten des Rekursverfahrens, bestehend aus einer Staatsgebühr von CHF 500.00, der Kanzleigebühr von CHF 240.00 und den Auslagen von CHF 100.00, zusammen CHF 840.00, zu 35 % mit CHF 294.00 zu bezahlen. Der Rest wird auf die Staatskasse genommen. 4. Es wird keine Parteientschädigung ausgerichtet. Zustellung an: die Rekurrentin den Beigeladenen B._____ das Kantonale Steueramt das Gemeindesteueramt Q._____ Rechtsmittelbelehrung