7.2. Das satzbestimmende Einkommen 2016 beträgt neu CHF 105'415.00 (CHF 109'306.00 ./. CHF 3'891.00). 7.3. Die Steuerkommission Q._____ wird angewiesen, eine neue Steuerausscheidung vorzunehmen. - 18 - 8. 8.1. Gemessen an ihren Anträgen obsiegt die Rekurrentin zu rund 65 %. Bei diesem Verfahrensausgang hat die Rekurrentin die Kosten des Rekursverfahrens zu 35 % zu tragen (§ 189 Abs. 1 StG). 8.2. Nicht vertretenen und Rekurrenten ist keine Parteientschädigung auszurichten (§ 189 Abs. 2 StG). - 19 - Das Gericht erkennt: