Das ist vertretbar. Zu prüfen bleibt damit noch, in welchem Umfang Repräsentationsspesen von total CHF 5'156.30 geschäftsmässig begründet sind. In einem ersten Schritt wird der Weinaufwand von CHF 2'414.20, in einem zweiten Schritt werden die übrigen Spesen von CHF 2'722.10 (wovon die Steuerkommission Q._____ pauschal CHF 2'400.00 akzeptierte) geprüft. - 16 -