3.9.3. Zu prüfen ist nachfolgend damit, in welchem Umfang die weiteren verbuchten Akquisitionskosten von CHF 5'971.00 einerseits, und in welchem Umfang die geltend gemachten Kosten für Repräsentationsspesen von CHF 5'384.00, total CHF 11'355.00, geschäftsmässig begründet sind. Darauf ist nach Darlegung der gesetzlichen Voraussetzungen in dieser Reihenfolge einzugehen.