3.4. 3.4.1. Die Rekurrentin beantragte mit der Einsprache die Veranlagung gemäss Selbstdeklaration und damit den Verzicht auf die Aufrechnung eines Privatanteils an den Repräsentationsspesen. Gleichzeitig wurde festgehalten, dass vom Steueramt korrekterweise "der nicht abgezogene Privatkostenanteil moniert" werde. Zur Begründung wurde unter Verweis auf die Besprechung vom 1. Februar 2021 und die Eingabe vom 9. Februar 2021 im Wesentlichen ausgeführt, die Anerkennung von Repräsentationsspesen im Umfang von nur CHF 2'400.00 stehe in Berücksichtigung der Konkurrenzsituation in keinem Verhältnis zum unternehmerischen Risiko eines im Aufbau befindlichen Geschäfts.