5. Das Gemeindesteueramt Q._____ und das Kantonale Steueramt (KStA) beantragen die Abweisung des Rekurses. 6. A._____ hat mit der Replik zusätzliche Aufwendungen von CHF 2'418.00 für Kundengeschenke und Repräsentation geltend gemacht. 7. 7.1. Mit E-Mail vom 10. Oktober 2023 teilte das Gemeindesteueramt Q._____ dem Spezialverwaltungsgericht aufforderungsgemäss mit, dass A._____ und B._____ seit tt.mm. 2021 freiwillig getrennt und daher ab der Steuerperiode 2021 nicht mehr gemeinsam steuerpflichtig seien. 7.2. Mit Schreiben vom 10. Oktober 2023 lud das Spezialverwaltungsgericht B._____ zum Verfahren bei und gab ihm Gelegenheit, allfällige Anträge und/oder eine Stellungnahme einzureichen.