2. 2.1. Gegen die Veranlagungsverfügung vom 20. April 2021 erhob A._____ mit Schreiben vom 21. Mai 2021 Einsprache. Sie beantragte die Veranlagung des selbständigen Erwerbseinkommen gemäss Selbstdeklaration und damit die Streichung der Aufrechnung des Privatanteils an den Repräsentationsspesen. 2.2. Mit Schreiben vom 9. September 2021 wurde die Einsprache ergänzt. A._____ beantragte, "[p]er 2016 seien Repräsentationsspesen im Umfang von Fr. 500.- pro Monat zuzulassen." 3. Mit Entscheid vom 30. November 2021 wies die Steuerkommission Q._____ die Einsprache ab.