1. Mit Verfügung vom 20. April 2021 wurden A._____ und B._____ von der Steuerkommission Q._____ für die Kantons- und Gemeindesteuern 2016 zu einem steuerbaren und satzbestimmenden Einkommen von CHF 109'300.00 und zu einem steuerbaren und satzbestimmenden Vermögen von CHF 0.00 veranlagt. Dabei wurde in Abweichung von der Selbstdeklaration ein "PA Repräsentationsspesen" von CHF 8'955.00" zum deklarierten Einkommen von A._____ aus selbständiger Erwerbstätigkeit von CHF 44'040.00 hinzugerechnet.