Bei den Liegenschaftsunterhaltskosten liegt sodann ein Steuerausweis für abzugsfähige Kosten für die Periode vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2019 vor. Dieser weist Kosten von CHF 2'649.00 aus, welche die Steuerkommission Q. entsprechend als Liegenschaftsunterhaltskosten berücksichtigt hat. Mangels weiterer Belege für das Jahr 2019 hat sie dabei den zur Hälfte aus dem Vorjahr stammenden Betrag für die Schätzung des nicht belegten Betrages im zweiten Halbjahr 2019 verwendet. Dies entspricht einer pflichtgemässen Ermessensausübung und ist nicht zu beanstanden.