Zudem sei dem Rekurrenten mehrfach mitgeteilt worden, welche Unterlagen er einreichen müsse und wie er die Krankheits- und die behinderungsbedingten Kosten nachweisen könne, so etwa im Schreiben vom 13. September 2021 zum Einspracheverfahren 2018. Seit dem Jahr 2017 reiche der Rekurrent trotz mehrfacher Fristerstreckungen, Einsprache- und Gerichtsverfahren keine Steuererklärung oder zumindest belegmässige Nachweise für die Krankheits- und behinderungsbedingten Kosten ein. So habe er auch für die Steuerperiode 2019 keine Steuererklärung oder andere Unterlagen eingereicht, weder im Ver- anlagungs- noch im Einspracheverfahren.