Die mit Schreiben vom 30. März 2020 des Gemeindesteueramtes Q. dem Rekurrenten gewährte Frist bis zum 30. Juni 2020 zum Einreichen der Steuererklärung 2019 galt somit bereits aufgrund der gesetzlichen Regelung. In der Folge wurde dem Rekurrenten die Einreichungsfrist auf sein Gesuch hin bis zum 31. Oktober 2020 erstreckt.