2. Zunächst fällt auf, dass sich der Rekurrent in seinen Eingaben wiederholt auf frühere/andere Verfahren bezieht, beispielsweise formelle Versäumnisse rügt oder Entscheide kommentiert (so in der Einsprache vom 21. Oktober 2021, in der er sich auf das Steuerjahr 2018 und in diesem Zusammenhang an ihn versandte Dokumente bezieht oder in der Replik, in der er das Verfahren 3-RV.hhh zur Steuerperiode 2017 kommentiert).