3.4 mir eine angemessene Genugtuung für das Verfahren vor dem Spezialverwaltungsgericht zuzusprechen, weil der durch mich infolge der gerügten Rechtsverletzungen betriebene Arbeitsaufwand meine normale Betätigung besonders intensiv erheblich und während einiger Zeit beeinträchtigt hat, 3.4.1 unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten des Staates." Auf die Begründung wird, soweit für den Entscheid erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. -5- 5. Das Gemeindesteueramt Q. und das Kantonale Steueramt beantragen die Abweisung des Rekurses.