Veranlagungsdetails 2019 / Steuerbares Einkommen) dementsprechend aus den Steuerbeträgen des Bezugsjahres 2016 zu übernehmen. 3.2.2 die belegte Verrechnungssteuer für das Bezugsjahr 2019 ([488a] S. 6 Tabelle 2 Veranlagungsdetails 2019 / Guthaben Verrechnungssteuer) wie bis zum Bezugsjahr 2016 auszuzahlen und