3.2.1 aufgrund der Einspracheschrift vom 22.02.2021, [488a] S. 5 f Ziff. 17.2 in der begründeten Tabelle 1 Veranlagungsdetails 2019 / Steuerbares Einkommen mit Verweisen, ausgewiesenen und der mit der Einspracheschrift vom 20.08.2021, [397a], (Steuerbezugsjahr 2018) als Teil der u.a. hinsichtlich der als Ermessenszugeständnisse aktenkundig belegten Faktoren, namentlich ermessensveranlagungsbedingter Berücksichtigung meines Lebensaufwandes (§ 191 Abs. 3 StG/AG) und der Ziff.