2. Gegen die Verfügung vom 20. September 2021 erhob A. mit Schreiben vom 21. Oktober 2021 Einsprache. Er beantragte die Annahme seiner Anträge aus der ursprüngliche Einsprache vom 22. Februar 2021. 3. Mit Entscheid vom 24. November 2021 wies die Steuerkommission Q. die Einsprache ab. -3- 4. Den Einspracheentscheid vom 24. November 2021 (Zustellung am 3. Dezember 2021) hat A. mit Rekurs vom 18. Januar 2022 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergezogen. Er stellt die Anträge, "es seien