4.12. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass betreffend Ersatzbeschaffungskosten der vom Rekurrenten genutzten Wohneinheit des Zweifamilienhauses auf die dem Rekurrenten diesbezüglich tatsächlich entstandenen Kosten von CHF 1'434'421.40 abzustellen ist. Subsidiär wären die Kosten für den Erwerb und den Bau des Zweifamilienhauses von total CHF 2'026'421.40 gemäss den Eigentumsquoten aufzuteilen, wobei CHF 1'350'947.60 auf den vom Rekurrenten selbst genutzten Miteigentumsanteil (2/3) fielen.