4.7. Sinn und Zweck der in der Lehre aufgeführten drei Methoden liegt darin, den Anteil der Erstellungskosten für den selbst genutzten Teil eines Mehrfamilienhauses bestimmen zu können. Dies erweist sich dann als notwendig, wenn die steuerpflichtige Person ein Mehrfamilienhaus erwirbt oder baut und nicht feststeht, wie sich die Erstellungskosten auf die verschiedenen Wohneinheiten bzw. die selbst bewohnte und die fremdgenutzten aufteilen. Wenn jedoch wie vorliegend erstellt ist, wie viel der Rekurrent für -9-