2.2.5. Mit Verfügung vom 22. September 2021 veranlagte die Steuerkommission Q. den Rekurrenten für einen im Jahr 2019 erzielten steuerbaren Grundstückgewinn von CHF 143'546.00 bei einer Besitzesdauer von 19 Jahren und einem Steuersatz von 12 % betreffend einen steuerbaren Grundstückgewinn von CHF 139'598.00 zu einer Grundstückgewinnsteuer von CHF 16'751.00 bzw. bei einer Besitzesdauer von 6 Jahren und einem Steuersatz von 30 % betreffend einen steuerbaren Grundstückgewinn von CHF 3'948.00 zu einer Grundstückgewinnsteuer von CHF 1'184.00.